Aktuelles - Ferienwohnung Winterberg - Haus Wülbeck

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Liebe Gäste,

nachfolgend möchten wir Sie über aktuelle Vorgaben bezüglich der geltenden Corona-Vorschriften informieren.*
*(Quelle: Winterberg Tourist und Wirtschaft GmbH, Stand: 04.03.2022

KEINE EINREISEQUARANTÄNE
                      
Liste der Hochrisikogebiete fällt weg
                      

Ab Donnerstag, 3. März 0:00 Uhr
gibt es keine Staaten, die als Hochrisikogebiet ausgewiesen werden.
    
Damit ist neben dem Nachbarstaat Belgien nun auch die Niederlande
nicht mehr von den strengeren Einreiseregelungen
und vor allem nicht mehr von der Einreisequarantäne betroffen.




REGELUNGEN AB 4. MÄRZ
                      
3G-Regelung
                      
(3G = geimpft oder genesen ODER getestet)

gastronomische Angebote
Skihütten
    
Beherbergung (touristisch und geschäftlich)
    
touristische Busreisen
    
Messen und Kongresse sowie firmeninterne Veranstaltungen
    
Konzerte, Aufführungen und Lesungen
Kinos, Kulturveranstaltungen in Theatern
    
Freizeiteinrichtungen
Skililfte
    
Schwimmbäder, Wellnessangebote
    
(Die 2Gplus-Regelung für Schwimmbäder und Wellnesseinrichtungen wird     aufgehoben,
und werden, da in der neuen Verordnung nicht explizit benannt,
womöglich jetzt unter §4 Abs. 1 Nr. 8 zugeordnet.)
    
gemeinsame Sportausübung im öffentlichen Raum
gleichzeitige Sportausübung in oder auf einer Sportanlage
    
Jede erwachsene Person muss also nachweisen, ob sie
vollständig geimpft oder vollständig genesen ist,
oder aktuell getestet (Schnelltest 24 Stunden; PCR-Test 48 Stunden)
    
Auch am Arbeitsplatz gilt weiterhin 3G. Alle Beschäftigten sowie     Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen bei Betreten einer Arbeitsstätte     nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Die Regelung im     Infektionsschutzgesetz gilt bis einschließlich 19. März.




       
2G fällt weg
Die 2G Regelung gilt nicht mehr, der Regelungsbereich, wo vormals nur geimpfte     oder genesene Personen Angebote wahrnehmen durften, ist vollständig     gestrichen worden.
     


REGELUNGEN AB 4. MÄRZ
                      
2Gplus
                      
2Gplus     = geimpft oder genesen UND zusätzlich getestet bzw. geboostert
gilt unter anderem hier:
    
Volksfeste und vergleichbare Freizeitveranstaltungen
    
private Feiern mit Tanz (Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder Ähnliches) oder     auch private Tanz- und Discopartys
    
öffentliche Veranstaltungen (Tanzveranstaltungen, Brauchtumsveranstaltungen     in Innenräumen)
    
Clubs, Discotheken und vergleichbare Einrichtungen
                           
MASKENPFLICHT
                                   
Die Maskenpflicht besteht weiterhin für Innenräume, in denen     mehrere Personen zusammentreffen und wenn dort auch Kunden- oder     Besucherverkehr herrscht.
Das sind Verkaufsgeschäfte, aber auch andere Kundenräume.
    
Insoweit keine Änderung
    
Wenn es sich um Veranstaltungen mit max. 1.000 Personen handelt
und der Zugang zu dieser Veranstaltung nur unter 2Gplus zulässig ist,
also alle Gäste immunisiert und zusätzlich getestet / geboostert sind,
besteht keine Maskenpflicht.
    


    

    

                           
       
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